Für
die Geschäftsordnung des Deutschen Jakkolo Bundes wurden folgende
Punkte festgelegt.
1.
Bis zur Gründung von 7 Landesverbänden soll die Satzung des JSC
Niedersachsen e.V. gelten. Dann ist eine Satzungsänderung vorzunehmen
und als zusätzliche Aufgabe die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften
aufzunehmen.
2.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist für Einzelpersonen 5,00 € (Euro).
Die Landesverbände zahlen 0,50 € Pro Mitglied (Bestand per 30.10.
des Vorjahres), mindestens jedoch 25,00 €. Eine Mitgliederliste
ist dem Vorstand des DJB bis zum 30. November eines Jahres zuzuschicken.
3.
Die Vereinsvertreter erhalten bei ausserordentlichen Sitzungen
ein km-Geld von 0,15 € pro gefahrenen Kilometer. Das km-Geld und
sonstige Kosten sind unter Vorlage einer Aufstellung oder Quittung
vom Kassenwart zu erstatten.
4.
Die Jahreshauptversammlung findet in der Regel vor dem einmal
jährlich stattfindenen Länderspiel gegen die Niederlande (ggf.
auch gegen andere Länder) statt.
5.
Auszeichnungen/Präsente
Präsent:
Hochzeit
eines Vorstandsmitglieds Jubiläum eines Vereins (25, 50 Jahre)
5
Jahre Mitwirkung im Vorstand des DJB
Inserat:
Tod eines Vorstandsmitglieds oder Vereinsgründers
Ehrenmitgliedschaft:
10 Jahre Mitwirkung im Vorstand