Geschäftsordnung des DJB

Für die Geschäftsordnung des Deutschen Jakkolo Bundes wurden folgende Punkte festgelegt.

  • 1.
    Bis zur Gründung von 7 Landesverbänden soll die Satzung des JSC Niedersachsen e.V. gelten. Dann ist eine Satzungsänderung vorzunehmen und als zusätzliche Aufgabe die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften aufzunehmen.
  • 2.
    Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist für Einzelpersonen 5,00 € (Euro). Die Landesverbände zahlen 0,50 € Pro Mitglied (Bestand per 30.10. des Vorjahres), mindestens jedoch 25,00 €. Eine Mitgliederliste ist dem Vorstand des DJB bis zum 30. November eines Jahres zuzuschicken.
  • 3.
    Die Vereinsvertreter erhalten bei ausserordentlichen Sitzungen ein km-Geld von 0,15 € pro gefahrenen Kilometer. Das km-Geld und sonstige Kosten sind unter Vorlage einer Aufstellung oder Quittung vom Kassenwart zu erstatten.
  • 4.
    Die Jahreshauptversammlung findet in der Regel vor dem einmal jährlich stattfindenen Länderspiel gegen die Niederlande (ggf. auch gegen andere Länder) statt.
  • 5.
    Auszeichnungen/Präsente
  • Präsent:
    5 Jahre Mitwirkung im Vorstand des DJB
    Inserat: Tod eines Vorstandsmitglieds oder Vereinsgründers
    Ehrenmitgliedschaft: 10 Jahre Mitwirkung im Vorstand

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